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Benefits bei Globus

Mitarbeitende von GLOBUS profitieren von attraktiven und zahlreichen Fringe Benefits.


 
Unsere Anstellungsbedingungen

Auf der Grundlage eines eigenen Gesamtarbeitsvertrages sowie Kader- und Personalreglements bietet GLOBUS seinen Mitarbeitenden attraktive Anstellungsbedingungen, fortschrittliche Sozialnebenleistungen sowie ein attraktives und faires Entlöhnungsmodell. Erfahre mehr über die Personal-, Lohn- und Familienpolitik sowie Karrierechancen bei GLOBUS.            

Sortimentsrabatte

Wir gewähren grosszügige Personalrabatte. Einen Anspruch darauf haben nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern auch Pensionierte, im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige sowie Konkubinats-Partner:innen.

Versicherungen

Alle Mitarbeitende sind bei Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen (Pensum mind. 8 Stunden pro Woche) halbprivat, Kader sogar privat über GLOBUS versichert. Das Unternehmen schliesst zudem beim Stelleneintritt eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung für die Mitarbeitenden ab.

Für den Privatgebrauch können unsere Mitarbeitenden von Vergünstigungen bei ausgewählten Versicherungen (Bsp. Hausrat, Privathaftpflicht) sowie von attraktiven Kollektivrabatten profitieren.

Private Mobil- & Home-Abonnemente

Mitarbeitende von GLOBUS sowie Angehörige im gleichen Haushalt profitieren von unschlagbaren Spezialangeboten auf Smartphone-Abonnemente (bis zu 5 Abos pro Haushalt / Mitarbeitende - Swisscom oder Sunrise) und Home-Pakete (Sunrise).

Weitere Angebote

Dank ihrer Benzinkarte tanken GLOBUS-Mitarbeitende an Migrol-Tankstellen zu einem vergünstigten Preis. GLOBUS bietet seinen Mitarbeitenden darüber hinaus weitere attraktive Vorzugskonditionen bei Anbietern wie Mobility-Car-Sharing, Interhome (Ferienhäuser), interessante Rabatte auf Sprachkurse, Flottenrabatte und vieles mehr.

Ferien und Kadertage

Alle Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlte Ferien pro Kalenderjahr.           

Der jährliche Ferienanspruch variiert nach Alter:             

21 – 49 Jahre:  

5 Wochen        

Bis 20 Jahre und ab 50 Jahre: 

6 Wochen   

Als Ausgleich für Mehrarbeit erhalten Kadermitarbeitende zudem eine zusätzliche Woche Ferien (5 Kadertage) pro Jahr.     

Potentialbeurteilung

„Mitarbeitende mit klaren Perspektiven sind deshalb so erfolgreich, weil sie wissen, wohin sie gehen“ (Earl Nightingale).
 
GLOBUS hat für seine Mitarbeitenden ein Instrument entwickelt, das eine transparente, verständliche und gerechte Lohnpolitik garantiert. Unsere Führungskräfte haben damit ein Tool an der Hand, welches ihnen hilft, die Leistung ihrer Mitarbeitenden individuell zu beurteilen und jede:n Einzelne:n zielführend zu fördern.   

Dank unserer Leistungsbeurteilung wissen alle Mitarbeitenden, was sie in ihrer Funktion erfolgreich macht und wonach sie bewertet werden.

Auch die Führungsleistung fliesst in die Leistungsbewertung ein. Bei der jährlichen Potenzialbeurteilung vereinbaren wir mit unseren Mitarbeitenden individuelle und entwicklungsorientierte Ziele für das kommende Jahr.

Lohnpolitik

Unsere Lohnpolitik motiviert unsere Mitarbeitenden zu einem längerfristigen Engagement. Die Honorierung ist leistungsorientiert und branchengerecht. Es ist uns wichtig, dass ein Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung ersichtlich ist. Unser Lohnsystem ist zeitgerecht und nachvollziehbar.

Familie & Beruf

Unsere Mitarbeitenden kommen in den Genuss von überdurchschnittlichen Sozialleistungen. Wir wollen nämlich nicht nur einen fairen Lohn, sondern auch ein ausgeglichenes Berufs- und Familienleben bieten. Dazu gehören 16 Wochen Mutterschafts- sowie zwei Wochen vollumfänglich bezahlter Vaterschaftsurlaub. GLOBUS bietet Eltern ausserdem verschiedene Möglichkeiten, die Erwerbstätigkeit anschliessend für bis zu 12 Monate zu unterbrechen (unbezahlt). Je nach Situation ist die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit in Teilzeit möglich (flexible Arbeitszeit) und auch Homeoffice (je nach Funktion) eine Option.

Berufliche Vorsorge / Pensionskasse

GLOBUS versichert seine Mitarbeitenden gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, bei Invalidität und Tod. Wer nach Reglement versicherungspflichtig ist, muss der zuständigen Vorsorgeeinrichtung beitreten. Der vom Mitarbeitenden zu leistende Beitrag wird vom Lohn abgezogen und zusammen mit einem mindestens gleich hohen Beitrag des Unternehmens an die zuständige Vorsorgeeinrichtung weitergeleitet.